der Firma
Natalie Klemke e.k.
Alto Adige Weine und Spezialtäten aus Südtirol
vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Klemke e.K.
Rechnungsanschrift: Lünetorstr. 19 in 21335 Lüneburg
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Lüneburg unter HRB 2432018

A. Allgemeines

1. Für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung von uns gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

B. Vertragsschluss

1. Die Angebote von uns verstehen sich stets freibleibend, solange sie nicht unterzeichnet übersandt werden. Die z. B. als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote von uns sind unverbindlich.

2. Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet, haften wir für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben und Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

C. Preise, Zahlungen und Stornierungen

1. Die Angebotspreise haben, sofern sie nicht als Einzelleistungen angefragt wurden, nur bei Erteilung des ungeteilten Auftrages Gültigkeit.

2. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

3. Preisangaben ohne Angaben zur Umsatzsteuer verstehen sich rein netto.

4. Wurde die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden geleistet, können wir die Leistungserbringung verweigern. Hierdurch ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

5. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9% Punkten über dem Basiszinssatz (bei Privatpersonen 5% Punkte über dem Basiszinssatz) zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00.

6. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend, solange der Kunde keine abweichende Rechnungsanschrift mitgeteilt hat. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne unser Verschulden auf Kundenwunsch geändert werden müssen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung in Rechnung gestellt. Ist der Kunde eine Privatperson, sind uns mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.

7. Der Kunden ist außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur Stornierung des Vertrages berechtigt:

a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen,
Künstlervermittlungsgeschäfte, Sonstiges:

bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 15% der vereinbarten
Vergütung
• bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
• bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

b. Im Falle der Stornierung ausschließlich von den Leistungen Bewirtung sowie Catering, ohne dass Veranstaltungsräume Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze:
• bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung 30% der vereinbarten Vergütung
• bis 60 Tage vor der Veranstaltung 60% der vereinbarten Vergütung
• bis 30 Tage vor der Veranstaltung 75% der vereinbarten Vergütung
• bis 15 Tage vor Veranstaltung 90% der vereinbarten Vergütung
• bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

c. Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt.

d. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die ausgeführte pauschalierte Vergütung nach den Bestimmungen der 7 a. und b.

e. Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per e-Mail erklärt werden, deren Erhalt von uns bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch uns gilt als das Datum der Stornierung.

D. BESTIMMUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG UND ABNAHME VON VERANSTALTUNGEN

1. Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit uns durch den Kunden festgelegt und im Vertrag fixiert.

2. Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch uns Teil des Vertrages. Soweit hieraus für den Kunden erkennbar oder durch Hinweis von uns Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten der Veranstaltung folgen, übernehmen wir keine Haftung. Mehrkosten für kurzfristige Änderungen der vereinbarten Leistungen oder Abläufe können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3. Wenn zwingende Umstände dieses notwendig machen, behalten wir uns das Recht vor, in Abstimmung mit dem Kunden den Veranstaltungsort oder das Datum der Veranstaltung zu ändern. Kann keine Einigung gefunden werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt oder Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments darstellen, kann die Veranstaltung durch uns auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann, wenn möglich, auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Des Weiteren behalten wir uns generell das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten.

4. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen von uns bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen von uns gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.

5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, können wir zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Raummieten, Catering und Personal, berechnen.

6. Wir behalten uns in Veranstaltungsräumen mit mehreren Veranstaltungsflächen vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten. Ist für den Kunden eine besondere Vertraulichkeit erforderlich, sind wir hierauf bereits vor Vertragsabschluss hinzuweisen.

7. Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Blumenschmuck, Mobiliar, Veranstaltungstechnik und ähnlichem in die Veranstaltungsräume durch den Kunden oder von ihm eingeschalteten Dritten ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht mitbringen. Die jeweilige Zustimmung kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, wie einer Servicegebühr und/oder eines Korkgeldes abhängig gemacht werden.

8. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls sind wir berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Zurückgelassener Müll oder Dekorationsrückstände können auf Kosten des Kunden von uns entsorgt werden.

9. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt, mangels einer abweichenden, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger
zu entrichten.

10. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von uns zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die
einen Bezug zu uns aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der Nord Event GmbH. Erfolgt dieses nicht, so haben wir das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.

11. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung von uns zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertiggestellt und abnahmefähig gelten. Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

E. Gewährleistung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von uns bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen uns Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende zugegangen sein. Insbesondere sind eventuelle Rügen im Hinblick auf die Durchführung eines Events unverzüglich während der Veranstaltung gegenüber uns und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass wir und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel umgehend zu beheben.

2. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich (vorbehaltlich der Regelung in der nachfolgenden Ziffern 3. und 4.) nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach unserem Ermessen.

3. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung des Preises zu verlangen (Minderung) oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

4. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.

5. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder uns die Feststellung der Mängel erschwert.

F. Haftung

1. Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haften wir nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von uns gegenüber diesem verlangen.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haften wir nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit wir nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht haben.

4. Wir haften entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

5. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit dieser bzw. deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

7. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8. Soweit uns im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, treten wir derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen uns keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

9. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

G. Schlussbestimmungen

1. Wir nutzen personenbezogenen Daten, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch uns vertraulich und nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG behandelt. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch uns kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung unter http://www.nordevent.de/de/datenschutz.html entnehmen.

2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

3. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von uns übertragbar.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.